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Steuersatz in der Vorkasse

Gastronomische Leistungen, die eine Bäckerei in einer Vorkassenzone erbringt, unterliegen grundsätzlich dem regulären Steuersatz. Entscheidend ist hierbei der Dienstleistungsanteil.

Die Frage nach dem richtigen Mehrwertsteuersatz in der Bäckerei beschäftigt weiterhin die Gerichte. Ende Januar hat das oberste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof (BFH), ein Urteil aus dem September 2021 veröffentlicht, mit dem er seine bisherige Rechtsprechung bestätigt: Verkauft eine Bäckerei Backwaren, die der Kunde auf bäckereieigenem Geschirr an bäckereieigenen Tischen und Stühlen verzehrt, ist die gastronomische Leistung der Schwerpunkt. Folglich sind solche Verkäufe grundsätzlich mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 % zu versteuern.  

Das Gericht verweist bei der Entscheidung des Falles aus dem Jahre 2006 auf die Durchführungsverordnung des Jahres 2011. Danach gilt die Abgabe von zubereiteten oder nicht zubereiteten Speisen und/oder Getränken "zusammen mit ausreichenden unterstützenden Dienstleistungen", die deren sofortigen Verzehr ermöglichen, als (Restaurant- und Verpflegungs-) Dienstleistung.  

Der BFH deutet allerdings an, dass von diesem Grundsatz abgewichen werden kann, wenn der Dienstleistungsanteil gegenüber der reinen Abgabe der Speisen nicht mehr überwiegt. Ob das in einer Bäckerei der Fall sein kann, lies er allerdings offen. In dem Fall, über den der BFH zu entscheiden hatte, betrieb die Bäckerei insgesamt 84 Filialen, von denen 71 in Vorkassen lagen. In allen standen den Kunden Tische und Stühle zur Verfügung und wurde das Geschirr nach Gebrauch entweder von den Kunden zurückgegeben oder vom Personal eingesammelt. 

Achtung: Seit dem 1. Juli 2020 und bis Ende 2022 gilt auch für gastronomische Leistungen der ermäßigte Mehrwertsteuersatz.  

Als Maßnahme zur Unterstützung der Gastronomiebetriebe in der Corona-Pandemie wird seit dem 1. Juli 2020 und voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2022 der Verkauf von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % versteuert.